Leistungsbeschreibung

Wir sehen unsere Aufgabe in einem ganzheitlichen, auf die Bedürfnisse der Menschen nach einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben ausgerichteten Betreuungsangebot.

Orientierung am Subject:

Als Grundvoraussetzung für die Betreuungsarbeit gilt die Wahrung der Individualität, Autonomie und Privatsphäre der Klienten.

Orientierung an den Ressourcen:

Die Betreuung greift Potentiale, Chancen und Bedürfnisse der Klienten auf und versucht sie, zur Erhöhung der Lebensqualität, nutzbar zu machen.

Orientierung am Gemeinwesen:

Unsere Arbeit versteht sich als lebensumfeldorientierte Rehabilitation und unterstützt die Einbindung in einen normalen sozialen Kontext.

Orientierung an den Prozess:

Wir verstehen Behinderung als dynamischen Prozess; das bedeutet, dass zwischen individuellen Beeinträchtigungen und den äußeren, vor allem sozialen Umständen eine Wechselwirkung besteht.

Wir orientieren uns in unserer Arbeit am neuesten Stand in der Behindertenpädagogik und –politik und entwickeln unsere Konzeption entsprechend der aktuellen Anforderungen weiter.

Vorraussetzung für unsere Arbeit ist auch der vertrauliche Umgang mit den persönlichen Daten der Klienten.

1. Angebot

  • Betreuung in Wohngemeinschaften, Paar- und Einzelbetreuungen
  • Betreutes Wohnen gemäß Landesverwaltungsvorschrift
  • Betreuung im Rahmen „Hilfe nach Maß“ durch ein Persönliches Budget
  • psychosoziale Einzelfallhilfe
  • sozialpädagogische Familienhilfe bei Familien mit Behinderungen
  • bei Bedarf auch Beratung von Angehörigen
  • Information von Interessenten, Angehörigen und Bezugspersonen über die Angebote anderer Betreuungsanbieter vor Ort

2. Personenkreis

  • Menschen mit einer Lernschwäche, geistigen, psychischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung
  • Alter: mindestens 18 Jahre
  • Menschen, denen ein selbständiges Leben möglich ist oder möglich gemacht werden sollte
  • Menschen mit Behinderung, die einer teil- oder vollstationären Betreuung und Versorgung nicht, noch nicht, oder nicht mehr bedürfen
  • Keine Aufnahme bei Suchtproblematik und Fremd- und Selbstgefährdung

3. Leistungen

Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuersystem mit Fallverantwortlichkeit zur Koordinierung der Hilfen.

Basis- und Selbstversorgung

Hierzu zählen alle Leistungen, die die Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung ermöglichen: Gestaltung und Reinigung des Wohnraums, Wäschepflege, persönliche Hygiene, Ernährung, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe zur Selbstversorgung und Anleitung zur Haushaltsführung.

Alltagsbewältigung, Tages- und Freizeitstrukturierung

Hierzu zählen Leistungen, die der Planung und Strukturierung der Tages- und Wochenplanung dienen. Unterstützung der Eigenbeschäftigung (Hobby), Begegnungen mit Anderen, Teilnahme an Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten, Förderung der Orientierung und Mobilität, Umgang mit Hilfsmitteln.

Umgang mit der eigenen Person

Hierzu zählen folgende Leistungen: Unterstützung mit der eigenen Beeinträchtigung und Biographie umzugehen, Begleitung und Intervention in Krisensituationen, Unterstützung beim Umgang mit Negativsymptomatiken (z.B. Nebenwirkung Medikamente, mögliches Suchtverhalten), Förderung sozialer Kompetenz, Hilfe zur Gestaltung sozialer Beziehungen im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis, Unterstützung von gesundheitsförderlichem Lebensstil, Unterstützung bei der persönlichen Sinnfindung des Lebens, in der Selbstwahrnehmung und -einschätzung.

Arbeit, Beschäftigung und Ausbildung

Hierzu zählen wir: Motivierung und Unterstützung bei der Suche und Aufnahme einer Beschäftigung, Hilfe und Begleitung zu den entsprechenden Fachdiensten und Bildungseinrichtungen, Bearbeitung und Besprechung bei Problemen am Arbeitsplatz, Kontakt mit Arbeitgeber.

Soziales und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten

Dies bedeutet für uns: Umgang mit/Begleitung zu Ämtern, Behörden, Banken, Ärzten, Kooperation mit anderen Anbietern fachlicher Leistungen, Geldeinteilung und -verwaltung, Hilfe bei Miet- und Wohnungsangelegenheiten, Hilfe bei Aufnahme, Aufrechterhaltung und Gestaltung sozialer Beziehungen zu unmittelbaren Nachbarn, Angehörigen, Familie, Freunden, Partner, Konfliktklärung, Sexualberatung, Beratung bei Empfängnisverhütung.

4. Fachliche Qualifikation

Die Leistungen werden von qualifiziertem Fachpersonal erbracht (Diplompädagogen mit Schwerpunkt Sonderpädagogik, Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern), die ihren Ausbildungsschwerpunkt im genannten Bereich haben oder vergleichbare Berufserfahrungen mitbringen.

Für Begleitdienste und Freizeitbetreuung werden studentische Aushilfskräfte aus dem pädagogischen Bereich eingesetzt.

5. Fallbesprechungen

In regelmäßigen Abständen treffen sich alle Mitarbeiter des Vereins WA(H)L e.V. zu gemeinsamen Teambesprechungen.

Hier werden alle Klienten vorgestellt, es findet fachlicher Austausch statt und die weitere Vorgehensweise wird besprochen. Dabei orientieren wir uns am bestehenden IHP und bei Bedarf wird die Hilfeleistung entsprechend angepasst.

An diesen Treffen nehmen in regelmäßigen Abständen auch Honorar- und Hilfskräfte teil. Ergänzend erhalten diese begleitend Anleitung oder Beratung durch die jeweiligen Bezugsbetreuer.

In schwierigen Fällen wird zusätzlich professionelle Unterstützung von Außen in Anspruch genommen.

6. Supervision

Die Mitarbeiter erhalten regelmäßig Supervision.

7. Fortbildungen

Wir sehen es als verpflichtend an, dass die Mitarbeiter berufsbezogene Fortbildungen machen. Jeder Mitarbeiter soll einmal jährlich eine Fortbildung machen.

8. Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall

Im Krankheitsfall oder während des Urlaubs ist eine bedarfsgerechte Versorgung durch die anderen Kollegen gewährleistet.

9. Vernetzung

Als Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) nehmen wir an den für uns relevanten Arbeitskreisen teil.

Auf städtischer Ebene arbeiten wir gemeinsam mit Trägern der Behindertenhilfe in den verschiedenen Arbeitskreisen mit.

Weiter nehmen wir fallbezogen an Hilfeplankonferenzen und ergänzenden Fallbesprechungen in Kooperation mit dem Fachdienst des Kostenträgers teil.

Im Bedarfsfall arbeiten wir auch fallbezogen mit anderen Dienstleistern der Behindertenhilfe zusammen.

10. Beschwerdemanagement

Es gibt die Möglichkeit für die Klienten, an regelmäßig stattfindenden Treffen teilzunehmen und dort Fragen, Wünsche, Probleme oder Kritik einzubringen.

Grundsätzlich ist es möglich, dass sich die Klienten an ihren Bezugsbetreuer wenden, hierzu können sie unterstützend eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzunehmen.

Die Klienten haben auch die Möglichkeit, sich direkt an einen anderen Betreuer zu wenden.

Weiter haben die Klienten die Möglichkeit, sich darüber hinaus an Andere (z.B. Zentrum für selbstbestimmtes Leben ZsL, Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz sowie an den Behindertenbeirat der Stadt Mainz) zu wenden.