Leistungsbeschreibung

Wir sehen unsere Aufgabe in einem ganzheitlichen, auf die Bedürfnisse der Menschen nach einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben ausgerichteten Betreuungsangebot.

Orientierung am Subjekt:

Als Grundvoraussetzung für die Betreuungsarbeit gilt die Wahrung der Individualität, Autonomie und Privatsphäre der Klienten.

Orientierung an den Ressourcen:

Die Betreuung greift Potentiale, Chancen und Bedürfnisse der Klienten auf und versucht sie, zur Erhöhung der Lebensqualität, nutzbar zu machen.

Orientierung am Gemeinwesen:

Unsere Arbeit versteht sich als lebensumfeldorientierte Rehabilitation und unterstützt die Einbindung in einen normalen sozialen Kontext.

Orientierung am Prozess:

Wir verstehen Behinderung als dynamischen Prozess; das bedeutet, dass zwischen individuellen Beeinträchtigungen und den äußeren, vor allem sozialen Umständen eine Wechselwirkung besteht.

Grundlage unserer Arbeit ist der Landesrahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz.

Unsere Leistungsbeschreibungen für soziale Teilhabe und aufsuchende Assistenz finden Sie hier in Kürze.

Voraussetzung für unsere Arbeit ist auch der vertrauliche Umgang mit den persönlichen Daten der Klienten.

1. Angebot

  • Qualifizierte Assistenz im Rahmen von aufsuchender Assistenz
  • Teilhabe im Sozialraum in Form von Einzel- oder Paarbetreuungen
  • Beratung von Angehörigen
  • Information von Interessenten, Angehörigen und Bezugspersonen über die Angebote anderer Betreuungsanbieter vor Ort

2. Personenkreis

  • Menschen mit einer Lernschwäche, kognitiven, psychischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung
  • Alter: mindestens 18 Jahre
  • Menschen, denen ein selbstständiges Leben möglich ist oder möglich gemacht werden sollte
  • Keine Unterstützungsangebote bei Suchtproblematik und Fremd- und Selbstgefährdung

3. Leistungen

Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuersystem mit Fallverantwortlichkeit zur Koordinierung der Hilfen.

Basis- und Selbstversorgung

Hierzu zählen alle Leistungen, die die Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung ermöglichen: Gestaltung und Reinigung des Wohnraums, Wäschepflege, persönliche Hygiene, Ernährung, Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung zur Selbstversorgung und Anleitung zur Haushaltsführung.

Alltagsbewältigung, Tages- und Freizeitstrukturierung

Hierzu zählen Leistungen, die der Planung und Strukturierung der Tages- und Wochenplanung dienen. Unterstützung der Eigenbeschäftigung (Hobby), Begegnungen mit Anderen, Teilnahme an Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten, Förderung der Orientierung und Mobilität, Umgang mit Hilfsmitteln.

Umgang mit der eigenen Person

Hierzu zählen folgende Leistungen: Unterstützung, mit der eigenen Beeinträchtigung und Biographie umzugehen, Begleitung und Intervention in Krisensituationen, Unterstützung beim Umgang mit Negativsymptomatiken (z.B. Nebenwirkung Medikamente, mögliches Suchtverhalten), Förderung sozialer Kompetenz, Hilfe zur Gestaltung sozialer Beziehungen im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis, Unterstützung von gesundheitsförderlichem Lebensstil, Unterstützung bei der persönlichen Sinnfindung des Lebens, in der Selbstwahrnehmung und -einschätzung.

Arbeit, Beschäftigung und Ausbildung

Hierzu zählen wir: Motivierung und Unterstützung bei der Suche und Aufnahme einer Beschäftigung, Hilfe und Begleitung zu den entsprechenden Fachdiensten und Bildungseinrichtungen, Bearbeitung und Besprechung bei Problemen am Arbeitsplatz, Kontakt mit Arbeitgeber.

Soziales und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten

Dies bedeutet für uns: Umgang mit/Begleitung zu Ämtern, Behörden, Banken, Ärzten, Kooperation mit anderen Anbietern fachlicher Leistungen, Geldeinteilung und -verwaltung, Unterstützung bei Miet- und Wohnungsangelegenheiten, bei Aufnahme, Aufrechterhaltung und Gestaltung sozialer Beziehungen zu unmittelbaren Nachbarn, Angehörigen, Familie, Freunden, Partner, Konfliktklärung, Beratung bei Empfängnisverhütung.

4. Fachliche Qualifikation

Die Leistungen sind von qualifiziertem Fachpersonal erbracht (Diplompädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Erziehern).

Für Begleitdienste und Freizeitbetreuung sind qualifizierte Alltagsbegleiter und Aushilfskräfte eingesetzt.

5. Fallbesprechungen

Die Mitarbeiter des Vereins WA(H)L e.V. treffen sich wöchentlich zur Teambesprechung.

An diesen Treffen nehmen in regelmäßigen Abständen auch Honorar- und Hilfskräfte teil. Ergänzend erhalten diese begleitend Anleitung oder Beratung durch die jeweiligen Bezugsbetreuer.

Alle Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.

6. Supervision

Die Mitarbeiter erhalten regelmäßig Supervision.

7. Fortbildungen

Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teil.

8. Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall

Im Krankheitsfall oder während des Urlaubs ist eine bedarfsgerechte Versorgung durch die anderen Kollegen gewährleistet.

9. Vernetzung

Als Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) nehmen wir an den für uns relevanten Arbeitskreisen teil.

Auf städtischer Ebene arbeiten wir gemeinsam mit Trägern der Behindertenhilfe in den verschiedenen Arbeitskreisen mit.

Weiter nehmen wir fallbezogen an Hilfeplankonferenzen und ergänzenden Fallbesprechungen in Kooperation mit dem Fachdienst des Kostenträgers teil.

Im Bedarfsfall arbeiten wir auch fallbezogen mit anderen Dienstleistern der Behindertenhilfe zusammen.

10. Beschwerdemanagement

Die Klienten haben jederzeit die Möglichkeit, sich an die für sie zuständige Fachkraft zu wenden. Hierzu können sie unterstützend eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzunehmen.

Die Klienten haben auch die Möglichkeit, sich direkt an eine andere Fachkraft oder die Geschäftsführung zu wenden.

Weiter haben die Klienten die Möglichkeit, sich darüber hinaus an Andere (z.B. das Landesamt, die Kommune oder den Behindertenbeauftragten der Stadt Mainz) zu wenden.